nina buchert webdesign

Coronahilfen Überbrückungshilfe III jetzt mit 20.000€ für Digitalinvestitionen

In Krisen gilt es erst einmal durchzuhalten. Bei Umsatzeinbussen fehlt es aber nicht nur an Liquidität für Fixkosten, sondern dem Unternehmen wird durch Investitionsstau auch noch die Zukunft genommen. Diese Lücke schliesst jetzt das neue Überbrückungsgeld III mit einem saftigen Zuschuss bis 20.000€ und ermöglicht Ihnen eine Investition in online Bestellsysteme und Webseiten.

Die Auswirkungen der Pandemie werden uns noch lange beschäftigen. In der Krise geht es aber nicht nur darum, irgendwie zu überleben, sich durchzuhangeln, durchzuhalten, sondern mit neuen Ideen Lösungen zu suchen. Die Bundesregierung hat diese Zeichen erkannt und ermöglicht nun allen von Umsatzeinbrüchen betroffenen Unternehmen einen Schritt in Richtung Zukunft.

Was können wir verwirklichen?

  • Aktivierung Ihrer Kundschaft über Social Media Kanäle
  • Moderne, neue Website, die auf allen Geräten, vor allem auch Smartphones gut nutzbar ist (responsive Design)
  • Neue Zahlungsoptionen und Kassensysteme
  • Bestellsysteme und Shops mit Lieferung oder Abholung vor Ort
  • Reparatur, Modernisierung, Erweiterung einer vorhandenen Website

Schieben Sie lange gewünschte Projekte nicht länger auf. Sprechen Sie mich an, ich gestalte Ihren Digitalisierungsvertrag mit Stornierungsrecht nach Ihren Bedürfnissen und Ihren Förderungsmöglichkeiten.

Was ist zu tun?

  • Klären Sie als erstes mit Ihrem Steuerberater, Buchhaltungsservice, welche Hilfen Ihnen für welche Monate zustehen.

  • Klären Sie, welches Budget für Digitalisierungsprojekte Sie noch zur Verfügung haben.

  •  Sprechen Sie mit mir unverbindlich und kostenfrei, was sich mit diesem Budget verwirklichen lässt.

  • Selbstverständlich haben Sie bei mir ein Stornierungsrecht, falls Hilfen nicht bewilligt werden!

Die wichtigsten Informationen aus dem neuen Überbrückungsgeld III

Neu bei den erstattungsfähigen Kostenpositionen sind vor allem auch Investitionen in Digitalisierung. Zusätzlich zu den Umbaukosten für Hygienemaßnahmen werden Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) bei den Fixkosten berücksichtigt. Für beide Bereiche werden nunmehr auch Kosten berücksichtigt, die außerhalb des Förderzeitraums entstanden sind. Konkret werden entsprechende Kosten für bauliche Maßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat erstattet, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Für Digitalinvestitionen können einmalig bis zu 20.000 Euro gefördert werden.

Die Abschlagszahlungen und die Antragstellung starten im Monat Februar 2021.

Die regulären Auszahlungen starten im Monat März 2021.

Mehr aus meinem Blog

Skip to content